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Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und den nachstehenden Firmen im Einzelnen, wie hier aufgeführt: Firma Metzger Reisen GmbH Künzelsau (nachstehend Me), Firma Walter Herbold GmbH Öhringen (nachstehend He) und Firma Hütter-Lidle Linienverkehr GmbH & Co. KG (nachstehend Hü) im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kom- menden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bür- gerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Me, He und Hü und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Me, He und Hü für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Me, He und Hü vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Me, He und Hü vor, an das Me, He und Hü für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Me, He und Hü be- züglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informations- pflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Me, He und Hü die Annahme durch aus- drückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Me, He und Hü gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil- nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor- nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und ge- sonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Me, He und Hü erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformu- lars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Me, He und Hü den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Me, He und Hü zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Me, He und Hü dem Kunden eine den gesetz- lichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Rei- sende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Me, He und Hü erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Me, He und Hü im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kun- de darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Me, He und Hü den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Me, He und Hü ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Me, He und Hü beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Ver- bindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglich- keiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Me, He und Hü wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. Me, He und Hü weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz- lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver- handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.5 Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
1.5.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Me, He und Hü bestimmt sich nach der Reiseausschreibung im Katalog „Rundumreisen“ in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Infor- mationen für die jeweilige Reise. Bei jeder Reise ist der entsprechende Reiseveranstalter genannt. Me = Metzger Reisen GmbH, He = Walter Herbold Reisen GmbH, Hü = Hütter-Lidle Linienverkehr GmbH & Co. KG.
1.5.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von Me, He und Hü nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt abändern über die vertraglich zugesagten Leistungen von Me, He und Hü hinaus ge- hen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5.3. Ort- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen die nicht von Me, He und Hü heraus- gegeben werden sind für Me, He und Hü und deren Leistungspflicht nicht verbindlich.

2. Bezahlung
2.1. Me, He und Hü und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Me, He und Hü zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistun- gen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Me, He und Hü berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Me, He und Hü nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Me, He und Hü vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Me, He und Hü sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt- nis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Me, He und Hü gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Me, He und Hü gesetzten Frist aus- drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Me, He und Hü für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kos- ten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Me, He und Hü behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelun- gen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen- abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Me, He und Hü den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Me, He und Hü den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Me, He und Hü vom Kunden den Erhöhungs- betrag verlangen.
– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Me, He und Hü vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entspre- chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Me, He und Hü verteuert hat
4.4. Me, He und Hü ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Me, He und Hü führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Me, He und Hü zu erstatten. Me, He und Hü darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Me, He und Hü tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Me, He und Hü hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsaus- gaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Me, He und Hü gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Me, He und Hü gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreise- vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Me, He und Hü unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Me, He und Hü den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Me, He und Hü eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Me, He und Hü unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vor- kehrungen getroffen worden wären. Me, He und Hü hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Me, He und Hü wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Stornostaffel A
Zugang vor Reisebeginn
bis 45. Tag 15%
44. bis 22.Tag 30%
21. bis 14. Tag 50%
13. bis 7. Tag 75%
6. Tag bis 1. Tag 80%
ab Abreisetag 90%

Stornostaffel B
Zugang vor Reisebeginn
bis 31. Tag 25%
30. bis 25. Tag 40%
24. bis 18. Tag 50%
17. bis 11. Tag 60%
10. bis 4. Tag 80%
ab 3. Tag 90%

Stornostaffel C
Zugang vor Reisebeginn
bis 31. Tag 20%
30. bis 22. Tag 25%
21. bis 15. Tag 35%
14. bis 8. Tag 50%
7. bis 1. Tag 65%
ab Abreisetag 80%

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Me, He und Hü nachzuweisen, dass Me, He und Hü überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Me, He und Hü geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Me, He und Hü behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Me, He und Hü nachweist, dass Me, He und Hü wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Me, He und Hü verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist Me, He und Hü infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Me, He und Hü unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Me, He und Hü durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Me, He und Hü 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen treten Me, He und Hü grundsätzlich nur als Vermitt­ ler auf. Bei Stornierung werden die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern Me, He und Hü nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten gegen Auszahlung des Eintrittsgeldes durch den jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten. Im zuletzt genannten Fall werden die erzielten Beträge zurückerstattet.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Me, He und Hü keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250
§ 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos mög­ lich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Me, He und Hü bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25,­ u pro be­ troffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durch­ führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Be­ dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs­ wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Me, He und Hü kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Me, He und Hü beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Me, He und Hü hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Me, He und Hü ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Me, He und Hü später als 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen und später als 14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Me, He und Hü kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Me, He und Hü nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Me, He und Hü beruht.
8.2. Kündigt Me, He und Hü, so behält Me, He und Hü den Anspruch auf den Reisepreis; Me, He und Hü muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Me, He und Hü aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Me, He und Hü oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht inner­ halb der von Me, He und Hü mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Me, He und Hü infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadens­ ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Me, He und Hü vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Me, He und Hü vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Me, He und Hü unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Me, He und Hü zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Me, He und Hü bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Män­ gelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Me, He und Hü ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist je­ doch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Me, He und Hü zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Me, He und Hü verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, ­beschädigung und ­verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unver­ züglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Me, He und Hü können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck­ beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Me, He und Hü, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbin­ det den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) inner­ halb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Me, He und Hü für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den drei­ fachen Reisepreis beschränkt . Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. Me, He und Hü haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen­ und Sachschäden im Zusammen­ hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei­ bung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittel­ ten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisen­ den erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Me, He und Hü sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Me, He und Hü haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis­, Aufklärungs­ oder Organisationspflichten von Me, He und Hü ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4­7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Me, He und Hü geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. Me, He und Hü informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU­Verordnung zur Unter­ richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Me, He und Hü verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr­ scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Me, He und Hü weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Me, He und Hü den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Me, He und Hü den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG­Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet­Seiten von Me, He und Hü oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air­ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Me, He und Hü einzusehen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Me, He und Hü wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass­ und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände­ rungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reise­ dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll­ und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts­ kosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Me, He und Hü nicht, unzurei­ chend oder falsch informiert hat.
13.3. Me, He und Hü haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Me, He und Hü mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Me, He und Hü eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Me, He und Hü weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Me, He und Hü nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Me, He und Hü weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online­Streitbeilegungs­ Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts­ und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Me, He und Hü die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Me, He und Hü ausschließlich an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von Me, He und Hü gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Me, He und Hü vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibus­ unternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017

Reiseveranstalter ist:
1) Firma Metzger Reisen GmbH, Geschäftsführer: Gerhard Metzger Handelsregister HRB 590486, Lindenstraße 22, 74653 Künzelsau Telefon: 07940-91110 Telefax: 07940-911125
Email: info@metzgerreisen.de
2) Firma Walter Herbold GmbH, Omnibusverkehr Geschäftsführer: Bernd Herbold, Dieter Herbold
Handelsregister HRB 580539, Pfaffenmühlweg 74, 74613 Öhringen
Telefon: 07941-7035 Telefax: 07941-35877 Email: info@herbold-reisen.de
3) Firma Hütter-Lidle Linienverkehr GmbH & Co. KG Pers. Haftende Ges. Hütter-Lidle Verwaltungs GmbH Geschäftsführer: Susanne Hütter-Lidle, Thomas Lidle
Handelsregister HRB 580900, Büttelbronner Straße 6, 74613 Öhringen
Telefon: 07941-92940 Telefax: 07941-929424 Email: info@huetter-reisen.de

Stand dieser Fassung: November 2017

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